- Allgemein -
Ich besitze eine Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen und kann daher direkt mit den Krankenkassen abrechnen.Die Abrechnung einer Psychotherapie bei privat Versicherten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In den meisten Fällen werden die Kosten für die Therapie von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu bezahlen. In diesem Fall entstehen für Sie keinerlei Formalitäten.
- Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte -
Falls Sie privatversichert sind, hängt die Übernahme der Kosten von dem Vertrag ab, den Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. In den meisten Fällen werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungen sowie die Verträge im Umfang der gewährten Behandlungssitzungen und den zur Beantragung einer Psychotherapie notwendigen Formalitäten. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Informieren Sie sich daher am besten vorab über die in Ihrem Fall zutreffenden Modalitäten bei Ihrer Krankenkasse beziehungsweise Beihilfestelle.Wie Sie es als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.
- Gesetzlich Versicherte -
Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Kassen möglich.- Selbstzahler -
Einige Patienten entscheiden sich dafür, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen. In diesem Fall spielen Formalitäten wie Antragsstellung oder Stundenbegrenzung keine Rolle. Diese Form der Abrechnung kommt immer dann in Frage, wenn bestimmte Gründe gegen eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse sprechen oder Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenkasse oder Versicherung von einer psychotherapeutischen Behandlung erfährt. Damit umgehen Sie auch eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie im Rahmen von Gesundheitsprüfungen.Ihre Aufwendungen können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat bestätigt (Az: 3 K 2845/02 E), dass diese auch für die psychotherapeutische Behandlung bei Privattherapeuten gilt. Das Finanzamt verlangt allerdings ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest. Im Fall einer Paarberatung oder Paartherapie werden die Kosten von den Krankenkassen generell leider nicht übernommen und müssen daher privat abgerechnet werden.
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung nach Rechnungserhalt.
- Sonstige Kosten -
Das Ausfall- oder Bereitstellungshonorar
Eine psychotherapeutische Praxis ist in der Regel eine reine Bestellpraxis. Das heißt, nicht wahrgenommene Termine führen direkt zu einem Honorarausfall, da nicht die Möglichkeit wie bei anderen Arztpraxen besteht, frei gewordene Termine gleich nachzubesetzen.Das Ausfallhonorar wird somit dann in Rechnung gestellt, wenn Sie zu einer vereinbarten Sitzung nicht erschienen sind und den Termin nicht rechtzeitig (üblich sind mindestens 48 Stunden vorher), auch bei Krankheit, abgesagt haben. Falls der abgesagte Termin jedoch noch anderweitig besetzt werden kann, entstehen für Sie selbstverständlich keine Erstattungskosten.